Tierversuche ohne Moral und Ethik?


In Deutschland sterben offiziellen Angaben zufolge Jahr für Jahr rund 2.000 Affen in qualvollen Versuchen, die angeblich aus „wissenschaftlichen Gründen“ notwendig sind. Tatsächlich geschieht dies jedoch ungeachtet aller ethischen und wissenschaftlich fundierten Kritik und trotz der potenziell verfügbaren Alternativen.

Bezüglich dieser an den Mitgeschöpfen des Menschen vorgenommenen Experimente machte Bremen bundesweit immer wieder traurige Schlagzeilen. Denn seit über zehn Jahren werden an der Universität der Hansestadt im Zuge so genannter Grundlagenforschung spezielle und sehr belastende Hirnversuche an Makaken durchgeführt. Dabei müssen die im „Primatenstuhl“ festgeschnallten Tiere zum Beispiel unter Flüssigkeitsentzug bestimmte Handlungen ausführen, während über Drähte, die ihnen ins Gehirn eingepflanzt wurden, elektrophysiologische Aktivität einzelner Nervenzellen aufgezeichnet wird. Am Ende der Versuche wartet auf die Affen der Tod. Der Vorgang ist ein doppelter Skandal. Denn es ist längst möglich, die Untersuchungen auch völlig schmerzfrei und ethisch vertretbar mithilfe eines Kernspintomographen direkt am Menschen durchzuführen. Doch die bisherige Praxis wird nicht zuletzt von der Pharmaindustrie gestützt…

Immer wieder beschäftigte die Frage, welcher Zweck es wert ist, dass dermaßen leidvolle Experimente dieser Art Laboralltag sind, Tierschützer und die Justiz. Schon vor Jahren hatte die Deutsche Volksunion in der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) die sofortige Einstellung der Versuche an zwei Dutzend Makaken-Affen gefordert. Das etablierte Parteienkartell stimmte geschlossen gegen die Anträge der demokratischen Rechten. Von der rot-grünen Landesregierung nach außen zur Schau getragene „Ablehnung“ der Tierquälerei hat sich somit als Täuschung besorgter Bürgerinnen und Bürger erwiesen!

Im Rechtsstreit hat auch das Bremer Verwaltungsgericht noch keine Entscheidung im Sinne des Tierschutzes getroffen. Denkbar ist, dass das Bundesverfassungsgericht die grundrechtlich geschützte Wissenschaftsfreiheit gegen das im Grundgesetz formulierte Staatsziel des Tierschutzes abwägen muss. Nach wie vor fehlen gesetzlich objektive Kriterienkataloge, um das Leid der Tiere und den angeblichen Nutzen der Versuchsergebnisse realistisch und nachvollziehbar darzulegen.

Die DVU sagt: Fakt ist, dass die Grausamkeit und Nutzlosigkeit der Experimente insbesondere von unabhängigen Wissenschaftlern überzeugend nachgewiesen wurde und nicht geleugnet werden kann. Und: Tierversuche sind strikt nur auf solche Versuche zu beschränken, die unabdingbar zum Schutz des Menschen notwendig sind. Bezüglich der Praxis an der Bremer Uni spricht vieles für ein Verbot, zumal Wissenschaftler ihre medizinische und biologische Forschung problemlos so umstellen können, dass sie ohne Tierleid auskommt.

Hans Weidenbach

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